Einladung zur Mitgliederversammlung Mittwoch, 12. März 2024
Ca. 20 Uhr (im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Fördervereins) Gemäß § 23 Absatz 1 unserer Satzung ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist oder im Falle von alternativen Versammlungsformen an der Versammlung teilnimmt. Ist dies nicht der Fall, so muss alsbald mit gleicher Tagesordnung für einen anderen Tag oder bereits in der ursprünglichen Einladung zu einer späteren Uhrzeit am selben Tage eine zweite Mitgliederversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer beschlussfähig ist.
Vorsorglich, für den Fall, dass die Beschlussfähigkeit mangels ausreichender Teilnehmerzahl nicht gegeben sein sollte, lade ich daher bereits hiermit für denselben Tag um ca. 20:20 Uhr zu denselben Bedingungen, wie vorstehend beschrieben, zu einer zweiten Mitgliederversammlung, die sodann ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer beschlussfähig ist.